Baumfällungen

Manchmal ist es nötig, einen Baum zu fällen. Meistens sind Krankheit oder Überalterung und damit einhergehendes Gefahrpotential der Grund. Auch Bäume, die ihren schöneren, “wertvolleren” Standort- nachbarn den Lebensraum verwehren, werden gelegentlich gefällt. Außerdem können Baumaßnahmen die Entfernung eines Baumes erfordern.

Vielerorts gilt eine Baumschutzverordnung. Sie informieren sich darüber am Besten in Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde). In Coburg sind Bäume ab ca. 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,3 m Höhe, geschützt. Die Verordnungen sind örtlich verschieden, ziehen Sie daher in jedem Fall verlässliche Erkundigungen ein, bevor Sie einen Baum fällen lassen.

Grundlage für unser Tätigwerden ist das Vorliegen einer Fällgenehmigung, soweit nach der örtlichen Baumschutzverordnung notwendig.

Im einfachsten Fall kann der Baum geworfen, d.h. am Stammfuß mit Fällkerb und Trennschnitt einsägen, worauf er umfällt, was gegebenenfalls durch keilen oder umziehen unterstützt wird.

Bei einer Problemfällung befinden sich Hindernisse im Fallraum. In diesem Fall wird der Baum in kleineren Teilen abgetragen, die erforderlichenfalls einzeln abgeseilt werden. Durch Einsatz von Zugseilen ist es so auch möglich z.B. eine Krone zu entfernen, die zur Hälfte über das Haus ragt. In extremen Fällen kann der Einsatz von Maschinen nötig sein.

Anfallendes Schnittgut, auch Festholz, fahre ich auf Wunsch ab und entsorge es.

Auch das Nachpflanzen von Bäumen und Sträuchern, was auch Auflage der Fällgenehmigung sein kann, übernehme ich gerne